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Elterninformation

Der laufende Schulbus

Krankmeldung und Beurlaubung

Wenn Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann, informieren Sie bitte die Schule umgehend

vor Unterrichtsbeginn telefonisch: (06825) 47354

oder

per Email:

 

und melden SIe Ihr Kind vom Unterricht ab. Wenn Ihr Kind den Unterricht wieder besuchen kann, reichen Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung (Muster) bei der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer nach.


Fehlt Ihr Kind länger als drei Unterrichtstage, reichen Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung spätestens am dritten Tag in der Schule ein.

 

Eine Beurlaubung Ihres Kindes vom Unterricht ist wie folgt geregelt im § 9 der Allgemeinen Schulordnung (ASchO), veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes

 

(1)  Urlaub vom Besuch der Schule darf nur in Ausnahmefällen gewährt werden. Er ist rechtzeitig beim Klassenlehrer zu beantragen.

(2)  In den allgemeinbildenden Schulen ... wird Urlaub bis zu drei Tagen im Monat vom Klassenlehrer, bis zu zwei Wochen im Kalendervierteljahr vom Schulleiter, darüber hinaus von der Schulaufsichtsbehörde erteilt.
...
(4)  Für die Erteilung von Urlaub unmittelbar vor oder nach den Ferien ist der Schulleiter zuständig, soweit nicht die Schulaufsichtsbehörde zuständig ist.